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Sicherheitspaket: Abstimmung wegen ungültiger Stimmkarten wiederholt

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Berlin (dts) – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat am Freitag die Abstimmung zum ersten von mehreren Gesetzen des umstrittenen „Sicherheitspakets“ wiederholen lassen. „Ich habe insofern keine gute Nachricht, weil wir diese erste namentliche Abstimmung wiederholen müssen“, sagte Bas am Freitag nach Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen.

„Warum? Will ich mal so formulieren: In den Wahlurnen bei der Auszählung ist aufgefallen, dass dort mehrere ungültige Stimmkarten eingeworfen wurden, und wir jetzt am Ende noch ermitteln müssen, wie das passieren kann“, so Bas. „Nichtsdestotrotz müssen wir jetzt diese erste Abstimmung wiederholen.“


Bei den Abstimmungen könnte es zu knappen Ergebnissen kommen. Mehrere Abgeordnete aus den Reihen von SPD und Grünen hatten Widerstand gegen die Gesetze angekündigt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) drohte daraufhin Berichten zufolge mit der Vertrauensfrage. Das Gesetzespaket bricht in einigen Punkten mit den Wahlprogrammen der Ampelparteien sowie mit dem Koalitionsvertrag.

Nach dem Attentat auf einem Stadtfest in Solingen hatte die Bundesregierung das sogenannte „Sicherheitspaket“ auf den Weg gebracht. Darin ist der Einsatz von sogenannten „Tasern“ und von Gesichtserkennungs- sowie Polizeisoftware mit „Künstlicher Intelligenz“ vorgesehen. Elektroimpulsgeräte sind umstritten, weil sie bei Personen mit Vorerkrankungen tödlich sein können. Datenschützern kritisieren zudem regelmäßig Gesichtserkennungs- und Polizeisoftware, weil sie fehleranfällig sind und zu Diskriminierung führen können.

Das Waffenrecht soll den Ampel-Plänen zufolge verschärft und durch „verdachtsunabhängige“ Kontrollen durchgesetzt werden. Solche Kontrollen stehen in der Kritik, weil sie schikanierendes „Racial Profiling“ auf Basis von Stereotypen zur Folge haben können. Flüchtlingen, die nicht aus der Ukraine stammen, soll nach den Plänen der Bundesregierung bei einem Besuch von Angehörigen im Ursprungsland unter Umständen der Schutzstatus entzogen werden. Wenn Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat Leistungen erhalten können, soll in Deutschland der Bezug gestoppt werden. An beiden Maßnahmen gibt es schwerwiegende rechtliche Zweifel.

Die Ampelfraktionen haben im parlamentarischen Prozess eine Reihe umstrittener Bestandteile des „Sicherheitspakets“ wieder eingeschränkt. Die erneute Einigung sieht bei den geplanten neuen Leistungskürzungen eine Härtefallregelung etwa für Kinder vor. Biometrische Gesichtserkennung soll nur noch für bestimmte Zwecke eingeführt werden, etwa für die Verfolgung oder Verhinderung von Mord, Totschlag oder der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Viele in den Fraktionen von SPD und Grünen halten die Nachbesserungen allerdings für unzureichend.

Foto: Bärbel Bas (Archiv), via dts Nachrichtenagentur