Connect with us

Deutschland & Welt

Bundesregierung plant Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel

Avatar-Foto

Veröffentlicht

am

Berlin (dts) – Die Bundesregierung will einen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel entwickeln. Der Maßnahmenkatalog werde derzeit erarbeitet und soll im Frühjahr 2025 verabschiedet werden, teilte die Bundesregierung am Donnerstag mit.

Geplant seien Maßnahmen, die von Prävention und Strafverfolgung bis hin zur Unterstützung von Betroffenen und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene reichen. Ziel sei es, die strukturellen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um Menschenhandel in Deutschland und grenzüberschreitend noch effektiver zu bekämpfen, so die Bundesregierung.


Mit der Erarbeitung will die Bundesregierung entsprechende Vorgaben der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen. Berücksichtigt werden sollen alle Formen von Menschenhandel – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung.

Am Donnerstag hat zudem das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen „Monitor Menschenhandel in Deutschland“ im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt. Demnach haben Ermittlungsbehörden in Deutschland zwischen 2020 und 2022 insgesamt 3.155 Betroffene von Menschenhandel identifiziert. Das sind durchschnittlich fast drei Betroffene pro Tag. Von diesen drei Personen war im Schnitt eine Person männlich und zwei weiblich. Das Verhältnis variiert jedoch stark zwischen den Ausbeutungsformen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) handelt es sich bei mehr als jeder vierten Person um Minderjährige.

Im gleichen Zeitraum haben dem Bericht zufolge 3.704 Personen, bei denen der Verdacht auf Menschenhandel oder Ausbeutung vorlag, Beratung bei spezialisierten Fachberatungsstellen oder arbeitsrechtlichen Beratungsstellen gesucht. Das sind mehr als drei Personen täglich.

„Erstmals stehen mit dem Monitor Menschenhandel in Deutschland der Öffentlichkeit Daten zu Betroffenen aller Ausbeutungsformen für alle Bundesländer zur Verfügung, die sich über mehrere Jahre hinweg vergleichen lassen und über die Hellfeldzahlen des BKA hinausgehen“, sagte Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel. Die Datenlage müsse kontinuierlich verbessert werden. „Nur so können das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und die Lücken im Hilfesystem sichtbar werden. Dies trägt dazu bei, politische Entscheidungen evidenzbasiert zu treffen und den Zugang der Betroffenen zu ihren Rechten zu gewährleisten.“

Die europäischen Vorgaben verpflichten Deutschland nicht nur zu effektiver Strafverfolgung und Prävention, sondern machen auch Vorgaben für Schutz und Unterstützung der Betroffenen. „Die Bundesländer setzen die Vorgaben bisher sehr unterschiedlich um, auch hinsichtlich der Rechte der Betroffenen. Ob Betroffene Hilfe erfahren und ihre Rechte wahrnehmen können, darf jedoch nicht davon abhängen, wo sie sich in Deutschland aufhalten“, resümierte Tanis.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht in dem Bericht ein „starkes Signal“, da es der erste Bericht seiner Art ist, der alle bestehenden staatlichen und nichtstaatlichen Daten zusammenfasst und auswertet. „Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, von Menschenhandel Betroffene noch besser zu schützen“, sagte sie. Dafür schaffe der Nationale Aktionsplan Menschenhandel die erforderlichen Möglichkeiten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass durch Menschenhandel „Menschen zur Ware gemacht“ und ihr Leben „brutal aufs Spiel gesetzt“ würden. „Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen“, sagte sie. „Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz werden wir jetzt in einem neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel bündeln.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Strafverfolgung verbessern. „Menschenhändler nutzen Zwangslagen skrupellos aus, um andere Menschen auszubeuten“, sagte der FDP-Politiker. „Wir müssen entschlossen gegen diese verabscheuungswürdige Kriminalitätsform vorgehen – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.“

Foto: Nancy Faeser und Marco Buschmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur