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Bundestag beschließt Reform von Straßenverkehrsgesetz
Berlin (dts) – Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch eine Einigung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erzielt hat, hat der Bundestag das Gesetz am Freitag verabschiedet. Zudem wurden die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum Ausbau der Schiene, dem Einsatz von Videokonferenztools in Gerichten und zur Digitalisierung der Verwaltung angenommen.
Thorsten Herbst (FDP) erklärte in der Bundestagsdebatte, man sorge dafür, dass mehr Verkehrssicherheit möglich werde, es aber auch nicht zu stadtweiten Tempo-30-Zonen komme. „Wir wollen auch nicht, dass Umwegverkehre durch Wohngebiete stattfinden. Die Sicherheit des Verkehrs bleibt weiterhin der zentrale Punkt“, so Herbst.
SPD-Fraktionsvize Detlef Müller verwies auf eine Forderung von über 1.000 Städten und Landkreisen für mehr Spielräume bei der Verkehrsplanung. Die Kommunen würden selbst am besten wissen, welche Maßnahmen vor Ort für bessere Verkehrsverhältnisse notwendig sind. „Mit dem Straßenverkehrsgesetzes werden wir neben den Zielen der Flüssigkeit und Sicherheit auch die Ziele des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen“, so Müller.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte, es gehe beispielsweise um Sicherheit für Kinder auf dem Weg in die Kita. „Vor Ort weiß man besser, was notwendig ist, als hier im Deutschen Bundestag.“
Union und AfD lehnten das Gesetz weiterhin ab. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sprach von einem schlechten Gesetz, das durch den Vermittlungsausschuss nicht besser geworden sei. AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner, der häufig dem völkisch-nationalistischen Flügel seiner Partei zugeordnet wird, nannte die Reform ein „Klimawahngesetz“.
Durch die Novelle sollen Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses verschärft die Anforderungen hierfür: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf demnach nicht beeinträchtigt werden.
Der Fahrradclub ADFC hatte die Einigung von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss zu einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) begrüßt. „Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können“, sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann. „Die Novelle stärkt damit zugleich die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Gemeinden.“
Das alte Straßenverkehrsgesetz war in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt. Es führte aus Sicht des ADFC in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten.
Foto: Tempo-30-Zone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur