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GBA: Mutmaßliche Mitglieder der „Al-Tawhid-Brigade“ angeklagt
Karlsruhe (dts) – Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen drei syrische Staatsangehörige erhoben. Das teilte der Generalbundesanwalt (GBA) am Dienstagnachmittag mit.
Die Angeschuldigten seien hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder in einer ausländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben, so die Staatsanwaltschaft des Bundes. Die Beschuldigten befänden sich auf freiem Fuß.
Die „Liwa al-Tawhid“ („Brigade des Monotheismus“) sei eine bewaffnete islamistische Gruppierung gewesen, die zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Provinz Aleppo agierte, heißt es in der Anklageschrift. Sie habe aus bis zu 10.000 Kämpfern bestanden und zum Ziel gehabt, das Regime von Bashar al-Assad zu bekämpfen und einen Gottesstaat auf Grundlage der Scharia zu errichten. Dazu habe die Gruppierung mit anderen ausländischen terroristischen Vereinigungen in der Region, insbesondere der „Jabhat al-Nusra“ und der „Ahrar al-Sham“, kooperiert.
Einer der Angeklagten soll innerhalb der „Liwa al-Tawhid“ ein Bataillon gegründet und befehligt haben, das er in verschiedene Kampfeinsätze für die Vereinigung geführt habe. „Unter anderem eroberte die Einheit einen Stadtteil von Aleppo und hielt diesen über längere Zeit besetzt“, heißt es in der Anklageschrift.
Der zweite Angeklagte soll demnach als Pressesprecher und Berichterstatter für die Gruppierung fungiert haben. „Er verherrlichte und warb öffentlich für die Vereinigung durch die Erstellung zahlreicher Beiträge über die Aktivitäten der Gruppierung“, so die Generalbundesanwaltschaft. Dazu soll er regelmäßig durch den dritten Angeklagten in Kampfgebiete begleitet worden sein. Auch dieser soll zu Propagandazwecken Berichte sowie Film- und Fotoaufnahmen angefertigt haben, heißt es in der Anklageschrift.
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur