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Leverkusen

Stadt Leverkusen sucht Wahlhelfer für die Bundestagswahlen am 26. September 2021

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Leverkusen. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Wählerinnen und Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.


Insgesamt stehen in Leverkusen 108 Urnenwahllokale sowie 26 Briefwahllokale zur Verfügung. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich ab Mitte August versendet. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales. Ab dann können auch die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden.

Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht beträgt 18 Jahre. Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlhelfer

Für die Bundestagswahl am 26. September sucht die Stadt Leverkusen Wahlhelfer.
Das Wahlehrenamt können Personen übernehmen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch)

Der Einsatz erfolgt in einem der 108 Urnenwahllokale im Stadtgebiet oder in einem der 26 Briefwahllokale. Dem Einsatzwunsch in Wohnortnähe wird, soweit möglich, Rechnung getragen. Das Erfrischungsgeld für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort beträgt 50 Euro; für den Einsatz in den Briefwahllokalen 40 Euro.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, können sich im Bürgerbüro melden; per Mail:
330-wahlen@stadt.leverkusen.de oder telefonisch (Di.-Do. jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr) unter Tel. 0214 / 406 – 33 21.
Eine Anmeldung ist auch online möglich über die städtische Homepage. Hier sind zudem weitere Informationen zum Thema zu finden:
https://www.leverkusen.de/rathaus-service/politik/wahlen/wahlhelfer-gesucht.php

PM/Stadt Leverkusen