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Recklinghausen

Nächste Woche gilt weiter Distanzunterricht für die Schulen im Kreis Recklinghausen

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Recklinghausen. Die entscheidende 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen lag am Freitag den zweiten Tag in Folge unter 165. Nun häufen sich die Fragen, wie es nächste Woche in den Schulen und Kitas im Kreis Recklinghausen weiter geht. Für die Schulen steht fest, dass in der nächsten Woche weiterhin Distanzunterricht gilt. In der Kinderbetreuung gilt mindestens bis Mittwoch der Notbetrieb. Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen bis dahin unter 165 geblieben sein, entscheidet das Landes-Gesundheitsministerium, ab welchem Tag die Kitas wieder öffnen dürfen.

Verfahrensweise Schulen

Im Bundesinfektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass der Distanzunterricht in den Schulen erst aufgegeben werden darf, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegt. Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist der entscheidende Inzidenzwert der des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de/inzidenzen).


Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge bei den RKI-Daten unter 165, legt das MAGS das Aufhebungsdatum für den Distanzunterricht per Allgemeinverfügung fest. Die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW sieht dann vor, dass der Unterricht in den Schulen ab dem darauffolgenden Montag wieder in Form von Wechselunterricht stattfindet.

Wenn also der Kreis Recklinghausen bis Mittwoch in der Inzidenz durchgängig unter 165 bleiben sollte und das Land anschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlichen würde, könnten die Schulen im Kreis Recklinghausen am 10. Mai wieder mit dem Wechselunterricht beginnen.

Die Regelungen für den Distanzunterricht in der kommenden Woche gelten wie bisher für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.

Verfahrensweise Kitas

Die Kinderbetreuungs-Einrichtungen sind aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz im Notbetrieb. Dieser endet – ebenfalls entsprechend des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der Betreuungsverordnung des Landes – an dem Tag, für den das Ministerium die Betreuungsuntersagung aufhebt. Anders als bei den Schulen ist diese Regelung an keinen Wochentag gebunden.

Sollte also der Kreis Recklinghausen bis Mittwoch in der Inzidenz durchgängig unter 165 bleiben und das Land anschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, könnten die Kitas im Kreis Recklinghausen schon vor dem 10. Mai wieder öffnen, sofern das MAGS dies entsprechend festlegt.

Unterschiedliche Inzidenz-Werte:

Der Kreis Recklinghausen arbeitet mit einer eigenen Datenbank in der Kontaktnachverfolgung. Aus dieser Datenbank wird auch die tägliche Corona-Statistik auf der Kreis-Internetseite generiert, da sie unter anderem eine Auswertung nach Städten zulässt. Für die Notbremsen entscheidend waren bislang immer die Daten des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG), an die das Gesundheitsamt seine Fälle übermittelt. Für die Bundesnotbremse kommt nun ein dritter Inzidenz-Wert ins Spiel: Der des RKI. Dieser wird zwar aus derselben Datenbank wie der Werte des LZG generiert, allerdings können die Inzidenzen dennoch abweichen. Grund dafür ist laut Landeszentrum, dass das RKI keine Fälle berücksichtigt, die die Gesundheitsämter für zurückliegende Meldetage übermitteln.

PM/Stadt Recklinghausen