Braunschweig
Keine Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Ostersamstag
Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Donnerstag, 14. April (Gründonnerstag) ab 5 Uhr bis Sonnabend, 16. April, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.
Darüber hinaus sind am Karfreitag, 15. April, zusätzlich verboten:
in Räumen mit Schankbetrieb: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (z. B. Musikdarbietungen, Preisskate und -kegeln etc.) öffentliche sportliche Veranstaltungen alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer, wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
PM/Stadt Braunschweig