Braunschweig
Sieben-Tage-Inzidenz in Braunschweig über 100 – Wie geht es weiter?
Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat in Braunschweig am heutigen Freitag, 30. April, wieder den Wert von 100 überschritten. Das Robert-Koch-Institut (RKI), dessen Zahlen nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz maßgeblich sind, hat für Braunschweig eine Inzidenz von 103,0 ermittelt (Stand 30. April, 12.30 Uhr). Aus diesem Anlass informiert die Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen.
Gemäß der geänderten Bundesgesetzgebung gilt Folgendes: Eine Kommune fällt unter die „Notbremse“ des Bundes, wenn sie an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 aufweist. Die Regelungen der „Notbremse“ treten allerdings nicht automatisch in Kraft, sondern es bedarf einer entsprechenden Allgemeinverfügung durch die Kommune.
Sollte an den beiden kommenden Tagen (Samstag, 1., und Sonntag, 2. Mai) der Inzidenzwert weiterhin über 100 liegen, würde die Stadtverwaltung dies per Allgemeinverfügung feststellen und bekanntgeben. Diese Allgemeinverfügung würde am Dienstag, 4. Mai, in der Druckausgabe der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht und träte einen Tag später, am 5. Mai, in Kraft.
Liegen an diesem Wochenende die Inzidenzwerte in Braunschweig weiterhin über 100, würden die Bestimmungen der „Notbremse“ des Bundes damit ab Mittwoch, 5. Mai, gelten. Mindestens bis einschließlich Dienstag, 4. Mai, bleibt es also bei den derzeit geltenden Regelungen, die auf www.braunschweig.de eingesehen werden können. Sinkt der Inzidenzwert an einem oder beiden der kommenden zwei Tage wieder unter 100, beginnt die Zählung ggf. von Neuem, und es bleibt bis auf Weiteres bei den aktuellen Regelungen. Die Stadtverwaltung wird über die weitere Entwicklung informieren.
PM/Stadt Braunschweig