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Neues Gesetz soll „Künstliche Intelligenz“ am Arbeitsplatz regeln
Berlin (dts) – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) wollen die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Betrieben und den Umgang mit Daten von Beschäftigten umfassend neu regeln. Die Überwachung und Ortung von Beschäftigten, die Nutzung von Gesundheitstests sowie der Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren soll demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf von Heil und Faeser wurde am Mittwoch zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagausgabe. „Mit dem Gesetz schaffen wir Rechtsklarheit, ob und wie Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Das hilft allen Seiten – Unternehmen und Mitarbeitern“, sagte Heil der Zeitung.
KI-Anwendungen breiten sich in der Wirtschaft immer weiter aus. Anbieter versprechen, dass sie den Erfolg von Bewerbern mit KI-Tests vorhersagen und aus tausenden Bewerbungen „in Minutenschnelle“ eine Rangliste bilden können, also faktisch eine Vorauswahl treffen. Computerprogramme sollen erkennen, wer für welche Fortbildung geeignet ist. Über die Auswertung der Stimme soll sogar der Gefühlszustand von Beschäftigten ermittelt werden.
Von 2035 an werde es keinen Job mehr geben, der nichts mit KI zu tun habe, sagt Heil. Das geplante Gesetz soll nun sicherstellen, dass eine innovative Datennutzung möglich und eine „übergriffige“ Anwendung verboten ist, wie es heißt. Beispielsweise dürfen KI-Daten über den emotionalen Zustand von Beschäftigten nicht genutzt werden.
Heil und Faeser wollen auch weitere heikle Fragen beantworten: So sollen bei Bewerbungen Gesundheitstests nur genutzt werden dürfen, wenn bestimmte Eigenschaften für die Stelle unbedingt erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Flächendeckende Untersuchungen, um festzustellen, ob Bewerber allgemein eine gute Gesundheit mitbringen, sollen ausgeschlossen sein. Psychologische Tests wären nur dann erlaubt, wenn sie wissenschaftlich anerkannten Standards genügen.
Der Einsatz von KI im Bewerbungsprozess wird dem Entwurf zufolge nicht pauschal verboten, soll aber reguliert werden. Solche Verfahren dürften nicht zu diskriminierenden Ergebnissen führen und müssten vom Arbeitgeber kontrollierbar sein, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Die eingesetzten Verfahren müssten nachvollziehbar und transparent sein. Zudem dürfe eine KI nicht eingesetzt werden, um im Bewerbungsverfahren auf Umwegen sensible Informationen zum Beispiel über Herkunft, sexuelle Identität oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft herzuleiten. Grundsätzlich soll gelten: Was ein Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht fragen darf, darf er auch nicht durch KI oder Profiling herausfinden.
Die Überwachung von Beschäftigten soll in der Regel nur kurzzeitig, stichprobenhaft oder wegen eines Anlasses zulässig sein. Der Gesetzentwurf nennt hier die Verhütung oder Aufdeckung von Straftaten, also, wenn etwa ein Mitarbeiter im Verdacht steht, zu stehlen oder Geschäftsgeheimnisse zu verraten. Privat- oder Pausenräume sollen tabu sein. „Wenn es um Videoüberwachung geht, muss es im Beruf auch geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein kann“, sagte Faeser der SZ. Auch die Ortung und das Profiling von Beschäftigten ist demnach je nach Fallkonstellation erlaubt, etwa wenn es um die Gesundheit und Sicherheit geht. Zur Leistungskontrolle sollen die Daten allerdings nicht verwendet werden dürfen, so die Vorstellung der Ministerien.
Foto: Büros (Archiv), via dts Nachrichtenagentur