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Ökonom Werding fordert Renten-Anpassung an Inflation
Bochum (dts) – Um das gesetzliche Altersvorsorgesystem generationengerechter aufzustellen, hat der Wirtschaftsweise Martin Werding vorgeschlagen, Rentensteigerungen künftig anders zu berechnen. „Denkbar wäre, die individuellen Renten beim Eintritt in den Ruhestand großzügiger zu bemessen als bisher, aber anschließend nur noch an die Inflation anzupassen, nicht an die Lohnentwicklung“, sagte Werding den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
Derzeit spielt eine mögliche Steigerung der Verbraucherpreise bei der Rentenberechnung keine Rolle. Eine Erhöhung der gesetzlichen Altersbezüge geht stattdessen mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland einher: Steigen die Gehälter, ziehen die Renten in der Regel im Folgejahr nach – immer zum 1. Juli.
Als weitere Möglichkeit, für mehr Gerechtigkeit innerhalb des Rentensystems zu sorgen und möglicherweise Ausgaben in Grenzen zu halten, schlägt Werding auch mit Blick auf mögliche Erhöhungen vor, zwischen Rentnern umzuverteilen. „Alternativ könnte man zwischen höheren und niedrigeren Renten umschichten, also überdurchschnittliche Renten weniger stark anpassen als geringe und durchschnittliche“, erklärte der Top-Ökonom.
Werding sagte weiter, bei der Rentenfinanzierung stehe Deutschland wegen der demografischen Alterung in den nächsten 10 bis 15 Jahren vor „enormen Herausforderungen.“ Die Ampelkoalition hatte sich grundsätzlich darauf geeinigt, das sogenannte Rentenniveau als Indikator für die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Renten bis 2039 auf 48 Prozent festzuschreiben. Der Wirtschaftsweise erklärte, perspektivisch auch ein höheres Rentenniveau für möglich zu halten – gemeinsam mit dem Altersvorsorgedepot, das Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg bringen will.
Um daraus Resultate zu sehen, sei aber Zeit nötig. Erst nach 2040 würde man wohl „spürbare Effekte“ sehen. „Dann könnte das Sicherungsniveau zusammen mit der gesetzlichen Rente bei 50 Prozent liegen, statt bei 45 Prozent, wie unter dem geltenden Recht. 2065, also wenn Versicherte 40 Jahre lang ergänzend vorgesorgt haben, werden daraus mehr als 60 Prozent“, sagte Werding.
Foto: Strand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur