Deutschland & Welt
Durchsuchungen bei Usmanow laut Gericht teilweise rechtswidrig
Frankfurt/Main (dts) – Der Oligarch Alischer Usmanow hat einen juristischen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Frankfurt erklärte mehrere Durchsuchungen aus dem Jahr 2022 im Rahmen eines Verfahrens für Geldwäsche, über das der „Spiegel“ berichtet, für rechtswidrig.
Gegen ihn wird zusätzlich wegen Steuerhinterziehung und Sanktionsverstößen ermittelt. Im September hatten Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und der Steuerfahndung Villen am Tegernsee, eine Wohnung bei Frankfurt am Main sowie die Megajacht „Dilbar“ im Bremer Hafen durchsucht. Neben Unterlagen beschlagnahmten die Ermittler Kunstgegenstände. Um den Vorwurf der Geldwäsche gegen Usmanow zu untermauern, hatten Wirtschaftskriminalisten der BKA-Abteilung für Schwere und Organisierte Kriminalität knapp 90 Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken zusammengetragen.
Das Gericht befand nun jedoch, dass für die Durchsuchungen bei Usmanow kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen habe. In ihrer Begründung stellte die Kammer zudem gravierende Mängel in den von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüssen fest. So sei nicht annähernd ausreichend beschrieben worden, warum die Ermittler Usmanow der Geldwäsche verdächtigten. Der Vorwurf, dessen Milliardenvermögen beruhe vor allem auf in Russland begangenen Straftaten, sei zu pauschal.
Allgemeinere Verweise auf womöglich dubiose Geschäftspraktiken und Offshore-Firmen allein reichten nicht aus. Zudem kritisierten die Richter, dass sich die Ermittler in ihrer Argumentation stark auf ein YouTube-Video des Oppositionellen Alexei Nawalny gestützt hätten. Andere Belege für unsaubere Geschäftspraktiken hätten sie nicht vorgelegt. Usmanows Verteidiger sagten, die Entscheidung bestärke das Vertrauen ihres Mandanten in den deutschen Rechtsstaat.
Sie weisen sämtliche Vorwürfe zurück. Dass die beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen nun kurzfristig wieder herausgegeben werden müssen, ist unwahrscheinlich: Die Durchsuchungen waren auch mit Beschlüssen aus den anderen Ermittlungsverfahren gegen Usmanow abgesichert. Sie haben weiter Bestand. Zuletzt wies das Landgericht München II Usmanows Beschwerde gegen die Razzien in einem Verfahren wegen Sanktionsverstößen zurück.
Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur