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Leverkusen

Kostenlose Schnelltests: Rahmenbedingungen des Landes stehen noch aus

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Leverkusen. Wie die vom Bund angekündigten, wöchentlichen kostenlosen Schnelltests im Detail durchgeführt werden sollen, regelt die aktuelle, ab Montag gültige, Coronaschutzverordnung des Landes NRW nicht. „Die Stadt Leverkusen kann daher ihren Bürgerinnen und Bürgern noch kein konkretes Angebot machen, weil viele offene Fragen, wie beispielsweise Meldeverpflichtungen vom Land NRW bislang nicht geklärt sind“, so Krisenstabsleiterin Andrea Deppe.

„Der Krisenstab hat am Samstag jedoch beschlossen, auf die gewerblichen Anbieter von Corona-Schnelltests vor Ort, die Leverkusener Apotheken und den Malteser-Hilfsdienst zuzugehen und Möglichkeiten einer professionellen Zusammenarbeit auszuloten.“


Heute tagt das Landeskabinett NRW zur Teststrategie für NRW. „Wir verfolgen hier vor Ort schon seit Beginn der Krise eine konsequente und erfolgreiche Teststrategie. Dazu gehört das Testzentrum an der Auermühle aber auch die differenzierte Testung des Pflegepersonals. Wir werden die Teststrategie vor Ort an die die Anforderungen des Landes anpassen und sobald uns klare Richtlinien vorliegen, die entsprechenden Strukturen für kostenlose Schnelltests schaffen“, sichert Gesundheitsdezernent Alexander Lünenbach zu.

„Aus anderen Kommunen in NRW hören wir, dass auch dort großer Klärungsbedarf von Seiten des Landes besteht. Nicht nur Leverkusen fühlt sich mit dieser Regelungslücke allein gelassen“, betont Andrea Deppe und kündigt an, dass die Stadt Leverkusen ein Schreiben an das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit und Gesundheit (MAGS) aufsetzt, in dem sie auf die Klärung noch offener Verfahrensfragen drängt und diese benennt.

Verpflichtende Schnelltests laut Coronaschutzverordnung

Eine Verpflichtung für Privatleute negative Schnelltests vorzulegen, regelt die aktuelle Coronaschutzverordnung bislang nur für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und außerdem ab dem 8. März für Kunden/-innen und Anbieter/-innen körpernaher Dienstleistungen, wenn keine medizinische Maske getragen werden kann. Den Besucherinnen und Besuchern der Leverkusener Pflegeeinrichtungen werden diese PoC-Schnelltest bereits seit Ende des vergangenen Jahres angeboten. Seit Februar unterstützt die Bundeswehr bei der Durchführung.

Für die Kunden/-innen und Anbieter/-innen körpernaher Dienstleistungen steuerte die Landesregierung NRW am Samstag, 6. März, schon mit einer Aktualisierung der Coronaschutzverordnung nach. Dort ist jetzt nun geregelt: „Bis zum 1. April 2021 kann ein Test nach § 4 Absatz 4 auch durch einen Coronaselbsttest ersetzt werden, der von den Kundinnen und Kunden unmittelbar am Ort der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals durchgeführt und während der Dienstleistung aufbewahrt wird. Auch das Personal kann bis zu diesem Zeitpunkt Selbsttests einsetzen; diese sind als Nachweisersatz am Ort der Dienstleistung für jeweils eine Woche aufzubewahren.“

PM/Stadt Leverkusen