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Neue Coronaschutzverordnung: Welche Änderungen gelten in Mönchengladbach ab Freitag?

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Mönchengladbach. Am Freitag tritt landesweit eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, die weitere Lockerungen auch für Städte vorsieht, deren Wocheninzidenz wie in Mönchengladbach stabil zwischen 50 und 100 liegt. Hier die wichtigsten Änderungen:

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.
Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als vollständig geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.


Handel

Alle Geschäfte des Einzelhandels konnten bereits seit einer Woche wieder öffnen. Nun fällt auch der teils notwendige Negativtest weg. Der Besuch in allen Geschäften des Einzelhandels ist wieder ohne Test möglich. Für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, gilt eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche.

Kultur

Kulturelle Außenveranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen mit festem Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und Negativtest möglich. Theater, Konzertsäle und Kinos dürfen bis zu einer Kapazität von 250 Personen wieder bei festem Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und Negativtest öffnen.

Weitere Lockerungsschritte für die Gastronomie und weitere Lebensbereiche können nach der neuen Coronaschutzverordnung dann greifen, wenn die Wocheninzidenz stabil unter 50 oder 35 sinkt.

PM/Stadt Mönchengladbach