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Braunschweig

Neue Corona-Verordnung des Landes: Das gilt ab jetzt in Braunschweig

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Braunschweig. Auch in Braunschweig gilt seit heute die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Woche umsetzt. Im Wesentlichen gilt in Braunschweig bei der derzeitigen Inzidenzlage das gleiche wie in den meisten niedersächsischen Kommunen.

Veränderungen können sich gemäß derzeitiger Verordnung ergeben, wenn die Inzidenz unter 35 oder über 100 fällt bzw. steigt. Beides deutet sich derzeit nicht kurzfristig an. Sollte dies passieren, wird die Stadtverwaltung informieren.


Wichtige Veränderungen mit der neuen Verordnung sind:

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Bei privaten Treffen im Freien oder Zuhause können sich maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sind darin nicht eingerechnet, ebensowenig Begleitungen oder Betreuungskräfte von Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Weitere Lockerungen sind erst bei einer dauerhaften Unterschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 35 möglich, das ist in Braunschweig derzeit nicht der Fall.

Unter der Einhaltung der genannten Kontaktvorgaben ist auch eine sportliche Betätigung drinnen und draußen möglich. An sich bleiben die Sportstätten für die Angebote des Freizeit- und Amateursports noch geschlossen. Individualsport ist weiterhin möglich. Und für Kinder bis 14 Jahren wird die Nutzung der Anlagen unter freiem Himmel ermöglicht, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 20 Personen den Sport ausüben. Die Zusammensetzung der Gruppe darf sich nicht ändern.

Zum Einzelhandel, der öffnen darf, gehören jetzt neben dem Blumenhandel auch der Buchhandel, Gartenmärkte und die Orthopädietechnik. In noch geschlossenen Bereichen des Einzelhandels sind die Beratung und der Verkauf, darunter auch Anproben und Bemusterungen, zulässig nach vorheriger Anmeldung. Zudem darf sich dabei in diesen Betrieben jeweils nur eine Kundin oder ein Kunde sowie eine Begleitperson auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Eine Dokumentation der Kundendaten ist nicht vorgeschrieben. Wie bisher sind Vorbestellung und Abholung von Produkten des Einzelhandels oder von Speisen im Gastronomiebereich nach Absprache möglich.

Für körpernahe Dienstleistungen oder Körperpflege (Friseure, Kosmetikstudios, Massage, Fußpflege, Physiotherapie, Tattoostudios) sowie bei logopädischen Behandlungen gilt, wenn der Kunde dort während der Behandlung nicht die ganze Zeit eine medizinische Maske tragen kann, er einen negativen Test (PCR, Schnelltest, Selbsttest) vorlegen muss oder ihm ein Schnelltest vor Ort von dem Betrieb angeboten werden muss.

Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten, Museen und Galerien dürfen ab sofort wieder öffnen, allerdings nur nach vorheriger Anmeldung durch Besucherinnen und Besucher sowie maximal hälftiger Auslastung der Räumlichkeiten. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einem Umsetzungskonzept für das Städtische Museum. Die Städtische Bibliothek öffnet derzeit noch nicht, bereitet sich aber ebenfaslls intensiv vor, um kurzfristig starten zu können. Die Möglichkeit der kontaktlosen Ausleihe bleibt bestehen.

Die neue Verordnung sieht zudem vor, dass sich Selbsthilfegruppen bis zu zehn Personen treffen können. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Heimen ist in der neuen Verordnung noch einmal verschärft worden, so dass ab einer Inzidenz von über 35 – und das gilt derzeit für Braunschweig – weiter ein negativer Test vorliegen muss.

Der Normalbetrieb in Kitas ist seit heute wieder zulässig. Dabei gilt das Prinzip der Gruppentrennung. Bei den Schulen können die Jahrgänge 5 bis 7 sowie 12 in kleinen Gruppen ab dem 15. Märtz wieder ins Wechselmodell (Szenario B) zurückkehren. Ab dem 22. März gilt das für alle Jahrgänge.

Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung können gemäß aktueller Landesverordnung noch nicht in Präsenz öffnen. Ermöglicht wird dies für Erste-Hilfe-Schulungen im Rahmen des praktischen Fahrunterrichts für den Erwerb der Fahrerlaubnis.

Da ein Großteil der für die kommende Zeit als ergebnis der Bund-Länder-Beratungen vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte auf der Basis der Vorlage von negativen Testergebnissen erfolgen soll, ist in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vorgegeben, dass die nationale Teststrategie bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden soll. Die Stadt Braunschweig hat bereits eine Task Force eingesetzt, um die Kapazitäten für Schnelltests deutlich ausweiten zu können. Erste Planungen liegen vor, damit den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend in Braunschweig ein Schnelltest angeboten werden kann. Die konkrete Umsetzung wird jedoch erst möglich sein, wenn hierzu Vorgaben des Landes Niedersachsen vorliegen.

PM/Stadt Braunschweig