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Leverkusen

Leverkusen führt Maskenpflicht in Fußgängerzonen ein

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Leverkusen. Mit dem Ziel, dass die Weihnachtsmärkte für alle sicher stattfinden können, hat die Stadt Leverkusen per Allgemeinverfügung geregelt, dass in den Fußgängerzonen in den Zeiten, in denen die Weihnachtsmärkte in Opladen, Wiesdorf und Schlebusch geöffnet sind bis zum Geschäftsschluss des Einzelhandels, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.

Dies schützt sowohl Weihnachtsmarktbesucher als auch Passanten der die Märkte umgebenden Fußgängerzonen, die sich der erhöhten Gefahr einer Ansteckung auf dem Weihnachtsmarkt möglicherweise gar nicht aussetzen wollen, auf einen Besuch in der Fußgängerzone aber angewiesen sind oder darauf nicht verzichten möchten.


Diese Regelung wurde insbesondere getroffen, da auf den Weihnachtsmärken eine nicht trennbare Vermischung von Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte und Passanten der die Märkte umgebenden Fußgängerzonen stattfindet. Es ist davon auszugehen, dass die Mindestabstände in diesen Bereichen nicht eingehalten werden können.

Um auch in Zeiten der Epidemie die besondere Stimmung der Vorweihnachtszeit und der Weihnachtsmärkte genießen zu können, ist der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Weihnachtsmärkten weiterhin möglich. Davor und danach ist die Maske aufzusetzen.

Oberbürgermeister Uwe Richrath appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger, die Corona-Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen: „Maske tragen, wo viele Menschen aufeinandertreffen, wie auf Weihnachtsmärkten oder in Stadien, und Abstand halten, wo möglich. Selbst dann, wenn die 2-G-Regel gilt. Denn das aktuelle Infektionsgeschehen zeigt mehr als deutlich, dass auch Geimpfte zur Verbreitung des Virus beitragen können. Erfreulicherweise erkranken diese in aller Regel nicht schwer, im Gegensatz zu Ungeimpften, für die ein deutlich erhöhtes Risiko besteht.

Daher meine Bitte an alle Leverkusenerinnen und Leverkusener: Nehmen Sie die Impfung ernst, nur so können wir die Pandemie in den Griff bekommen. Lassen Sie sich impfen und versäumen Sie Ihre Auffrischungsimpfung nicht. Diese wird für Doppeltgeimpfte nach rund sechs Monaten und nach der Impfung mit Johnson & Johnson schnellstmöglich nötig.“

PM/Stadt Leverkusen