Connect with us

Leverkusen

Neue Coronaschutzverordnung: Gelockerte Regelungen der Inzidenzstufe 0 gelten auch in Leverkusen

Avatar-Foto

Veröffentlicht

am

Leverkusen. Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen gelten ab heute, 9. Juli 2021, weitere Lockerungen. Das Land hat dazu eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese gilt für Städte und Kreise, die an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 7-Tage-Inzidenz von 10 liegen. Dies ist in Leverkusen der Fall. Damit gelten auch hier die neuen Regelungen.

Diese sehen u.a. vor:


  • Die Kontaktbeschränkungen entfallen.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands wird weitgehend nur noch empfohlen.
  • Die Maskenpflicht gilt nur noch in Bereichen, die auch ungeimpfte Personen nutzen müssen, z.B. Busse und Bahnen, Taxen,
  • Arztpraxen, Einzelhandel. Auch in Schulen gilt die Maskenpflicht weiter. Dies gilt auch für die städtischen Verwaltungsgebäude.
  • In Restaurants müssen keine Kontaktdaten mehr angegeben werden. Zudem entfällt die Maskenpflicht für das Servicepersonal, sofern das Personal über einen Negativtestnachweis verfügt oder einen dokumentierten Selbsttest durchgeführt hat.

Erst wenn der Grenzwert von 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird – und solange das Ministerium diese Frist nicht mit gesonderter Begründung verkürzt – gelten wieder die schärferen Bestimmungen der Inzidenzstufe 1. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis zum 5. August.

PM/Stadt Leverkusen