Blaulicht
Alkoholverbot im Allerpark an Himmelfahrt Sicherheitsdienst, Polizei und Stadt kontrollieren am Himmelfahrtstag
Wolfsburg. Aufgrund des bevorstehenden Feiertags Christi Himmelfahrt weisen Stadt und Polizei Wolfsburg nochmals auf die Einhaltung der sogenannten Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hin.
Des Weiteren gilt an diesem Tag für den Bereich des Allerparks ein absolutes Alkoholverbot. Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden in Bezug auf die Überwachung des Alkoholverbots und der Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am diesjährigen Vatertag deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen erhöhen.
Wolfsburgs Leiter Einsatz Markus Glomb kündigt ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen gegen das Alkoholverbot, die Hygieneverordnung und das Ansammlungsverbot an: „Die Polizei wird zusammen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Wolfsburg am kommenden Donnerstag die Einhaltung der Beschränkungen der Corona-Verordnung kontrollieren und festgestellte Verstöße ahnden. Ich appelliere an alle Bürger, sich an die Beschränkungen und Vorschriften zu halten. Deren Einhaltung hat für den weiteren Verlauf der Infektionsausbreitung nach wie vor eine wesentliche Bedeutung.“
Oberbürgermeister Klaus Mohrs: „Wir befinden uns noch mitten in der Pandemie, unsere Fallzahlen sind weiterhin hoch und die Abstandsregeln weiterhin gültig. Dass diese Situation nicht mit den traditionellen Vatertagstouren vereinbar ist, erschließt sich von selbst. Ich appelliere daher dringend, auf das gemeinsame Losziehen mit dem Bollerwagen und übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten. Wir werden im Ernstfall hart durchgreifen, wenn die Auflagen verletzt werden.“
Die Polizei Wolfsburg-Helmstedt wird für diese notwendigen Kontrollen Einsatzkräfte aus allen Dienstbereichen zusammenziehen und durch Beamte der Bereitschaftspolizei und Polizeireiter der Reiterstaffel der Polizeidirektion Braunschweig Unterstützung erfahren.
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind zukünftig Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt. In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindest-abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Zudem gilt für den Bereich Allerpark ein durch die Stadt Wolfsburg erlassenes, striktes Alkoholverbot. Stadt und Polizei appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger, diese aufgestellten lebensnotwendigen und lebensrettenden Regeln durch eigenes verantwortungsbewusstes Handeln zum Gemeinwohl aller zu unterstützen.
PM/Polizei Wolfsburg