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Braunschweig

Testpflicht im Einzelhandel entfällt ab Samstag, Präsenzunterricht findet ab Montag statt

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Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Braunschweig am heutigen Donnerstag, 27. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 50. Aus diesem Anlass informiert die Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen.

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wird die Stadt am morgigen Freitag, 28. Mai, eine neue Allgemeinverfügung veröffentlichen, die am Samstag, 29. Mai, in Kraft tritt. Damit wird ab Samstag, 29. Mai, die Testpflicht im Einzelhandel aufgehoben.


Für den Schulbereich liegen die entsprechenden Aktualisierungen der Verordnung noch nicht vor. Das Land hat aber gleichwohl mitgeteilt, dass in Braunschweig wegen der genannten Unterschreitung ab Montag, 31. Mai, in den Schulen Präsenzunterricht in voller Klassenstärke (Szenario A) stattfindet. Kitas wechseln in den uneingeschränkten Regelbetrieb unter Beachtung von Hygieneanforderungen (Kita-Szenario A).

Die Stadtverwaltung hat sich mit den Verkehrsträgern über eine entsprechende Ausweitung der Schülerbeförderung abgestimmt. Die BSVG wird darüber in einer eigenen Pressemitteilung informieren.

Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung gilt bis Sonntag, 30. Mai. Über weitere Lockerungsschritte, die sich aus der aktualisierten Fassung der Verordnung bei stabilen Inzidenzen unter 50 bzw. unter 35 in der kommenden Woche ergeben, wird die Stadtverwaltung informieren.

PM/Stadt Braunschweig