Blaulicht
Verstoß gegen Coronaschutzverordnung – Gastronom muss 5.000 Euro Strafe zahlen
Mönchengladbach. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, dass sich in einem Gastronomiebetrieb in Wickrath regelmäßig Gäste aufhalten, hat der KOS des Ordnungsamtes die Gaststätte am Wochenende kontrolliert.
Man traf den Wirt und acht Gäste an, die im Schankraum frisch gezapftes konsumierten und dabei rauchten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte der Betreiber noch versucht, seine Gäste in die angrenzende Wohnung zu schicken, um der Kontrolle zu entgehen.
Als dies nicht gelang, zeigte sich der Wirt einsichtig und kam der Aufforderung, den Betrieb umgehend einzustellen, unverzüglich nach. Gegen den Betreiber der Gaststätte wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen § 14 Coronaschutzverordnung eingeleitet. Nach dem Bußgeldkatalog des Landes NRW droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Dass Ordnungsamt der Stadt weist darauf hin, dass die aktuelle Coronaschutzverordnung bis zum 28. März gültig ist. Auch wenn Bund und Länder weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt haben, muss die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Entwicklung der Rechtslage abgewartet werden.
Die Stadt Mönchengladbach versucht beim Land NRW zu erfahren, ob und zu welchem Zeitpunkt mit einer veränderten Rechtslage zu rechnen ist. Stand jetzt ist eine Öffnung der Gastronomie nicht zulässig.
PM/Stadt Mönchengladbach