Cuxhaven
Sportplätze in Cuxhaven dürfen unter Einhaltung der Corona-Verordnung wieder genutzt werden
Cuxhaven. Auf diese Nachricht haben die Sportlerinnen und Sportler sehnsüchtig gewartet: Ab sofort stehen die Sportanlagen in der Stadt Cuxhaven unter der Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Verordnung zur Verfügung. Was das im Einzelnen für die Vereine und Individualsportler bedeutet, finden Sie in unserer Übersicht.
Hinweise zur Umsetzung:
Die geplanten Zeiten für das Gruppentraining von Kindern- und Jugendlichen sind vollständig den Vereinen vorbehalten. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass auf einer Sportanlage mit mehreren Plätzen jeweils nur eine Gruppe pro Platz eingeplant werden darf. Die zulässigen Zahlen ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage. Die Zeiten für das Individualtraining (max. 5 Personen aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten) stehen neben den Vereinen auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Es ist bei jeder Belegung unbedingt darauf zu achten, dass die zulässige Gesamtanzahl für die Sportanlage nicht überschritten wird.
Nutzung der WC-Anlagen:
Die Nutzung der WC-Anlagen ist den Vereinen gestattet. Nach jeder Nutzung müssen alle häufig berührten Apparaturen (z.B. Lichtschalter, Türklinke, Wasserhahn, Toilettenspüler etc.) vom jeweiligen Nutzer mit chlorfreiem Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden. Das Desinfektionsmittel ist von den Vereinen auf eigene Kosten bereitzustellen.
Dokumentation:
Um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können, haben die Vereine sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden. Die Erfassung dieser Daten kann über eine Liste erfolgen, die während der Sportausübung vorzuhalten ist. Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen bleibt untersagt.
Für jeden Sportplatz werden Nutzungszeiten (Mo.-Fr.) sowie eine maximale Nutzeranzahl für Individualsportler festgelegt. Zu beachten ist, dass die Belegung durch Schulen, Kinder- und Jugendgruppen Vorrang hat. Wenn die jeweilige Anlage von keiner Kinder- und Jugendgruppe genutzt wird, dürfen die Zeiten von Individualsportlern belegt werden.
Es muss durch die Nutzer jederzeit gewährleistet sein, dass die maximal zugelassene Nutzerzahl für die Sportanlage nicht überschritten wird. Keine der Nutzergruppen (Vereinsmitglieder oder private Individualsportler) hat das Recht einen anderen Nutzer von der Anlage zu verweisen. Das Bilden von Warteschlangen an den Zugängen zur Sportanlage ist verboten.
PM/Stadt Cuxhaven