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UN-Kommissar gegen besonderen Schutz für „Klimaflüchtlinge“
Genf (dts) – UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi sieht die EU-Asylreformpläne positiv und spricht sich dagegen aus, den Klimawandel als Fluchtgrund in die Genfer Flüchtlingskonvention aufzunehmen. „Das ist nicht nötig: Rechtlich gesehen gibt es so etwas wie Klimaflüchtlinge nicht“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe).
„Beim Flüchtlingshilfswerk UNHCR sprechen wir nicht einmal von Kriegsflüchtlingen“, sagte er weiter. Der Begriff Flüchtlinge reiche vollkommen aus. „Gibt es einen Klimawandel? Ja. Er hat schlimme Folgen.“
Er verursache oder verschärfe oft Konflikte oder führe zu Menschenrechtsverletzungen: „Dann haben auch die betroffenen Menschen ein Recht auf Schutz als Flüchtling“. Davon abgesehen halte er ohnehin nichts davon, die Flüchtlingskonvention noch einmal zu ändern. „Ich würde die Konvention nicht anrühren, es ist nicht das richtige politische Klima. Das steht fest“, sagte er der FAZ. Zuletzt hatten Mitte Juni Greenpeace und Fridays for Future während eines Protestes auf der Binnenalster in Hamburg gefordert, „dass Klimaflucht endlich als Fluchtgrund anerkannt wird.“
Zu den Asylreformplänen der EU äußerte sich Grandi der FAZ positiv – und nahm diese vor Kritik mancher linken Politiker in Schutz. „Der vorgeschlagene Pakt mag nicht perfekt sein, aber wenn 27 Staaten über ein so sensibles Thema verhandeln, kann es kein perfektes Ergebnis geben, daher unterstütze ich ihn im Großen und Ganzen.“ Er hoffe, dass die EU-Staaten nun mehr zusammenarbeiten werden. Bis zur Europawahl im nächsten Jahr sei aber nicht mehr viel Zeit, die Pläne endgültig zu beschließen.
„Ich hoffe, jeder ist sich der Bedeutung der Reformen bewusst.“ Die EU-Pläne sehen Schnellverfahren an der Außengrenze für Migranten mit geringer Aussicht auf Anerkennung vor. In den geplanten Zentren soll es haftähnliche Bedingungen geben, Stand jetzt auch für Kinder mit Eltern. Diesen Punkt sieht Flüchtlingskommissar Grandi kritisch: „Wir sind niemals für die Inhaftierung von Asylbewerbern. Und Minderjährige, insbesondere unbegleitete Minderjährige, dürfen nicht ins Gefängnis gesteckt werden. Es ist positiv, dass einige Parlamentarier dies noch verhindern wollen.“
Foto: Fahne vor den Vereinten Nationen (UN), über dts Nachrichtenagentur