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Streit um AfD-Verbot: Wegner fordert Prüfung, Grünen-Vordenker warnt vor Risiken

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Berlin (dts) – Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sieht im Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch eine mögliche Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. „Wenn die Sicherheitsbehörden zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch ist, bin ich der Erste, der ein Verfahren unterstützt“, sagte Wegner dem „Handelsblatt“.

Die jüngste Einstufung des Verfassungsschutzes müsse nun noch gerichtlich bestätigt werden. Gleichzeitig sei es wichtig, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz „zügig“ auswerte. „Wenn klar ist, dass die AfD gesichert verfassungsfeindlich und rechtsextremistisch ist, dann muss ein Verbotsverfahren geprüft werden“, so Wegner.


Der CDU-Politiker äußerte sich zugleich skeptisch über die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. „Diese Partei wird immer radikaler – nicht nur in der personellen Aufstellung, sondern auch in der Sprache. Aber ein Parteiverbot ist in Deutschland nicht leicht – aus guten Gründen“, sagte Wegner. „Wir brauchen gesicherte Erkenntnisse vom Verfassungsschutz.“

Hubert Kleinert, Vordenker und früherer Bundestagsabgeordneter der Grünen, hat im „Tagesspiegel“ klar Position gegen ein AfD-Verbotsverfahren bezogen. Der „Furor“, mit dem gerade ein AfD-Verbot gefordert werde, werfe Fragen auf, schreibt Kleinert in einem Gastbeitrag für die Sonntagsausgabe. Das Gutachten des Verfassungsschutzes reiche dafür nicht aus, und politisch wäre das Verfahren kontraproduktiv.

„Namhafte Politiker“ würden das nicht einmal veröffentlichte Gutachten einer „nachgeordneten Behörde“ so behandeln, als sei damit der verfassungsfeindliche Charakter der AfD in einer Art Vorprüfungsinstanz bereits erwiesen. Das sei „höchst befremdlich“ und es falle auf, dass es gerade die früheren Kritiker des Verfassungsschutzes auf der linken Seite des politischen Spektrums seien, die nun ein besonderes Vertrauen in die Objektivität dieser Behörde entwickelt hätten.

Das Gutachten gebe trotz seiner Länge argumentativ nicht viel Neues her. In der Sammlung von Zitaten stünden üble Diskriminierungen und eindeutig rassistische Wendungen neben Äußerungen, die den Rahmen des im politischen Meinungskampf Zulässigen nicht überschreiten.

Auch sei es nicht verfassungsfeindlich, für restriktivere Einbürgerungsregelungen einzutreten. Für die Annahme, die AfD wolle deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund rechtlich anders behandeln als solche ohne Migrationshintergrund, fänden sich in den Programmen und Beschlüssen der Partei keine Belege. „Das Verfassungsgericht müsste demnach einzelne Äußerungen von führenden AfD-Funktionären höher gewichten als die offizielle Programmatik der Partei. Das dürfte schwierig werden“, schreibt Kleinert.

Im Gutachten werde der Eindruck erweckt, ethnische Kriterien hätten mit der Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk nichts zu tun, um der AfD einen „ethnisch definierten Volksbegriff“ vorwerfen zu können. Das sei falsch.

Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht habe bis 2000 nur das „ius sanguinis“, wörtlich das „Recht des Blutes“, als Regelfall gekannt. Ohne eine ethnische Definition von Staatsvolk hätte es auch die Spätaussiedler gar nicht geben können.

Politisch halte er einen Verbotsantrag für „abolut kontraproduktiv“. Aus seiner Sicht würde er im Osten „die Delegitimierung der demokratischen Institutionen und Spielregeln noch einmal drastisch“ verschärfen. „Die Repräsentationslücke, die die AfD nach oben gebracht hat, würde noch weiter anwachsen.“ Auch im Westen gäbe es viele, die im Vorgehen gegen die AfD vor allem den Versuch sähen, eine unliebsame politische Konkurrenz administrativ auszuschalten. „Die Zahl derer, die die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen, würde noch größer werden.“

Foto: Kai Wegner (Archiv), via dts Nachrichtenagentur