

Blaulicht
Polizeigewerkschaft dringt auf mehr Videotechnik
Berlin (dts) – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert nach den jüngsten Messerangriffen den Einsatz von mehr Videotechnik.
„An kriminalitätsbelasteten Orten ist eine moderne Anwendung von Videotechnik erforderlich, um gefährliche Situationen schon im Entstehungsprozess entdecken zu können“, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Die dafür erforderliche Technik sei längst entwickelt und erprobt worden. Es könne jedoch nicht sein, „dass in jeder Polizeibehörde Videotechnik unter ideologischen Gesichtspunkten neu diskutiert wird“.
Ähnlich sieht dies auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund. „Der verstärkte Einsatz von Videoüberwachung mit KI-Unterstützung, die dazu beitragen kann, Gefahrensituationen und ungewöhnliche Bewegungsmuster zu erkennen, sollte geprüft werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, André Berghegger, den Funke-Zeitungen. „Die Ausweitung der Kompetenzen und die Nutzung der entsprechenden technischen Möglichkeiten sollte dabei allerdings auf Waffenverbotszonen und sonstige sensible Räume konzentriert bleiben.“ Gleichzeitig könnten mehr Kompetenzen für die Polizei sinnvoll sein, etwa bei der Durchführung anlassloser Kontrollen. In Summe brauche es „ein Maßnahmenbündel“, auch bei der Prävention bei Kindern und Jugendlichen müsse angesetzt werden.
Das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen müsse mehr als bisher öffentlich geächtet werden, forderte Polizeigewerkschafter Wendt. Schulen müssten gestärkt werden, um Gefahren zu minimieren. „Nötigenfalls muss es dort Einlasskontrollen und eine Nachschau in mitgeführten Taschen geben“, so Wendt.
Bei jungen Menschen seien vor allem deren Familien in der Verantwortung. Eltern seien verantwortlich, dass ihre Kinder unbewaffnet den Schulweg antreten. „Wenn in der Entziehung vermittelt wird, dass es okay sei, Messer mit sich zu führen, werden Schulen, Spielplätze und auch alle anderen öffentlichen Räume zu gefährlichen Orten.“
Bei psychisch kranken Personen ist es laut Wendt erforderlich, „dass qualifizierte Gutachter die Betroffenen in kurzen Intervallen ausgiebig beurteilen und gemeinsam mit der Polizei eine Gefährdungseinschätzung vornehmen“. Die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht und Datenschutzgesetze sollten reformiert werden, damit die Polizei vor Ort darüber informiert wird, wenn potenziell gefährliche Personen beispielsweise aus einer Psychiatrie entlassen werden.
Foto: Überwachungskamera (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
