

Blaulicht
NRW: Drastischer Rückgang bei Rauschgiftverfahren
Düsseldorf (dts) – Die Zahl der Verfahren zu Rauschgift-Kriminalität in NRW ist nach der Teillegalisierung von Cannabis drastisch zurückgegangen.
Das zeigen Zahlen aus dem Landesjustizministerium, über die die „Rheinische Post“ (Dienstag) berichtet. Besonders heftig war der Einbruch demnach bei den weniger schwerwiegenden Straftaten; in diesem Bereich halbierten sich die Fallzahlen zum Ende des Jahres 2024 beinahe gegenüber dem Vorjahreswert.
So wurden an den Staatsanwaltschaften in NRW im Jahr 2023 wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht, im ersten Vierteljahr 1.996 Verfahren eingeleitet, im zweiten Quartal 1.921, im dritten Quartal 1.883, im vierten Quartal 1.756. Im Jahr 2024 gab es im ersten Quartal 1.954 neue Verfahren, im zweiten Quartal 1.223, im dritten Quartal 1.531 und im vierten Quartal 1.406.
Zu „sonstigen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz“ wurden 2023 im ersten Quartal 23.445 Verfahren eingeleitet, im zweiten Quartal 18.564, im dritten 22.276 und im vierten Quartal 19.321. Im Jahr 2024 waren es im ersten Quartal 18.490 neue Verfahren, im zweiten 16.602, im dritten 12.320 und im vierten Quartal 10.071. Die Cannabis-Teillegalisierung ist seit April 2024 in Kraft.
Ob der Rückgang der Fallzahlen „allein mit der Teillegalisierung von Cannabis oder aber auch anderen Faktoren zusammenhängen kann, lässt sich aus den Zahlen leider nicht ableiten“, erklärte das Justizministerium NRW zu der Entwicklung.
„Das liegt natürlich am Cannabisgesetz. Die ganzen kleinen Delikte fallen weg. Die tauchen nirgends mehr auf“, sagte hingegen der stellvertretende Landesvorsitzende des Richterbunds NRW, Jens Hartung. Er bemängelte allerdings, dass einzelne Mitarbeitende im Justizsystem trotzdem nicht entlastet würden. „Wenn früher mal jemand mit einem Joint erwischt wurde, haben wir den ja auch nicht verfolgt wie der Teufel die arme Seele. Das waren Fälle, die Sie ganz schnell mit einer Entscheidung abhaken konnten“, erläuterte er gegenüber der „Rheinischen Post“. Viele Vorgänge seien eingestellt worden.
„Jetzt kriegen die Kollegen nur noch aufwendige Verfahren“, erklärte Hartung. Wo tatsächlich Kapazitäten frei würden, werde das durch gegenläufige Trends ausgeglichen, etwa die Zunahme von Fällen in anderen Kriminalitätsbereichen. Er räumte allerdings ein, dass dafür Personal umgeschichtet werden könne, „dafür schafft die Entwicklung jetzt ein bisschen Spielraum“. Hartung weiter: „Der Rückgang der Fallzahlen im Betäubungsmittelbereich ändert nichts daran, dass uns landesweit 238 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fehlen“, sagte er.
„Es gibt weniger Masse an Cannabis-Fällen. Aber es gibt in größerem Maße organisierte Kriminalität“, sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, der „Rheinischen Post“. „Zum Zeitpunkt der Teillegalisierung von Cannabis gab es keinen legalen Markt. Bis heute ist das, was erhältlich ist, weit überwiegend durch illegalen Handel da. Der Schwarzmarkt blüht.“ Er sagte, dass vieles, das auch nach heutiger Gesetzgebung verboten wäre, für die Polizei nahezu unkontrollierbar sei. „Wir holen nicht die Feinwaage raus und wiegen nach, ob jemand 50 oder 60 Gramm Marihuana dabei hat. Wir gehen auch nicht in Wohnungen und erforschen, ob da drei oder fünf Pflanzen auf dem Balkon stehen und ob zwei davon vielleicht jemand anderem gehören“, sagte Mertens.
Foto: Cannabis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
