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Linnemann schließt Festlegung eines Mindestlohns von 15 Euro aus

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Berlin (dts) – Nachdem sich Union und SPD bei den Sondierungen darauf geeinigt haben, dass sich die Mindestlohnkommission bei der Festsetzung der Lohnuntergrenze künftig auch an der Zielmarke 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll, hat CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann eine Festlegung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgeschlossen.

„Die Mindestlohnkommission wird die Löhne festlegen“, sagte er der „Bild“ (Donnerstagausgabe). Die Mindestlohnkommission gebe sich eine neue Geschäftsordnung. Darauf hätten Union und SPD im Sondierungspapier Bezug genommen. „Und dann steht der Satz da: Unter diesen Bedingungen kann ein Mindestlohn von 15 Euro dann 2026 erreicht werden“, sagte Linnemann zu „Bild“.


Wörtlich steht im Sondierungspapier: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“

Bislang ist gesetzlich nur festgelegt, dass sich die Kommission an der Tarifentwicklung orientieren muss. Mit der Orientierung am Bruttomedianlohn wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die diesen Maßstab als eine von mehreren Optionen nennt. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hätte der Mindestlohn bei einer Orientierung am Bruttomedianlohn 2023 bei 13,50 Euro liegen müssen.

Auf die Frage, was passiere, wenn sich die Kommission beispielsweise nur auf 14 Euro Mindestlohn einige, sagte Linnemann: „Dann ist das so. Löhne werden nicht vom Deutschen Bundestag gemacht. Löhne werden von den Tarifpartnern gemacht.“

Foto: Carsten Linnemann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur