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Etliche Auslandsdeutsche können de facto nicht an Wahl teilnehmen

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Berlin (dts) – Zehntausende Auslandsdeutsche könnten von der Bundestagswahl am 23. Februar ausgeschlossen sein. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online. Mehrere Verfassungsrechtler erwarten deshalb, dass die Bundestagswahl vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Auch der Bundeswahlleiterin sind die Probleme bewusst.

Der Grund für das Problem ist vor allem die kurze Frist für das Verschicken der Unterlagen und Wahlbriefe bei der vorgezogenen Neuwahl. Besonders Deutsche, die in Übersee leben, können daher de facto nicht wählen gehen, wie rund ein Dutzend Betroffene T-Online bestätigten. Zwar bieten einige Auslandsvertretungen einen Kurierservice an. Die Konsulate warnen jedoch vielfach, dass dieser womöglich nicht schneller ist als der herkömmliche Postweg, die deutsche Auslandsvertretung in Südafrika verlangt gar eine unterschriebene Haftungsausschlusserklärung.


Staatsrechtler Ulrich Battis sagte T-Online: „Ich sehe die derzeitige Situation der Auslandsdeutschen durchaus als Problem. Schließlich kann das ein Verstoß gegen den höchsten Grundsatz des Wählens darstellen: die Allgemeinheit der Wahl.“ Und weiter: „Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheiden muss.“

Auch Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler meint: „Wahrscheinlich ist, dass enttäuschte Bürger das Verfassungsgericht anrufen.“ Es komme darauf an, ob die zu spät abgegebenen Stimmen mandatsrelevant seien, also den Ausgang der Wahl bestimmen. „Wenn Tausende Auslandsdeutsche de facto von der Wahl ausgeschlossen werden, kann man schon über Mandatsrelevanz sprechen. Besonders, wenn die Wahl sehr knapp ausgeht. Im schlimmsten Fall droht eine Annullierung der Wahl“, sagte Boehme-Neßler.

Und der frühere Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), sagt: „Wenn eklatante Verstöße nicht zur Annullierung der Wahl führten, wäre das fatal. Man nimmt es bei der Bundestagswahl offenbar einfach in Kauf, dass Tausende Deutsche nicht abstimmen können. Man weiß ja vorher um die Probleme für die Auslandsdeutschen.“

Bundeswahlleiterin Ruth Brand räumte auf Anfrage von T-Online ein, dass die Probleme bekannt seien. „Selbstverständlich erreichen mein Team und mich seit Wochen zahlreiche Fragen zum Thema Wahlteilnahme aus dem Ausland“, so Brand. „Es ist meine Aufgabe als Bundeswahlleiterin, auf mögliche Herausforderungen für eine ordnungsgemäße Wahl hinzuweisen.“ Brand gibt zu: „Als Bundeswahlleiterin habe ich nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, das Verfahren für die Briefwahlteilnahme von im Ausland lebenden Deutschen zu optimieren.“

Sie habe zum Beispiel die Landeswahlleiter „verstärkt darauf hingewiesen, die Gemeindebehörden für einen frühen Versand der Unterlagen an Deutsche im Ausland zu sensibilisieren“, sagte sie. Brand verwies auf die Möglichkeit, Einspruch gegen die Wahl einzulegen. „Die Möglichkeit hierzu gibt es bei jeder Wahl – auch für Wahlberechtigte, die im Ausland leben.“

Foto: Wahlplakate zur Bundestagswahl am 11.02.2025, via dts Nachrichtenagentur