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ARD und ZDF klagen in Karlsruhe für höheren Rundfunkbeitrag

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Karlsruhe (dts) – ARD und ZDF haben am Dienstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zu erreichen.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8 Prozent ab dem 1. Januar 2025 empfohlen. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden“. Die Länder haben aber bislang keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 wurde kein entsprechender Entwurf beschlossen.


In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres sei eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich, kritisiert die ARD. Mehrere Länder hätten erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, während andere Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen. Erforderlich ist jedoch ein einstimmiges Vorgehen der Länder.

Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, begründete die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht damit, dass man Verantwortung für die „dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“ trage. „Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten“, sagte er. „Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse“.

ZDF-Intendant Norbert Himmler erklärte, den Sendern bleibe „keine andere Möglichkeit“, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen. „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung“, sagte er. „Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss.“

Das ZDF argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gemessen an der Kaufkraft gesunken sei. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung liege deutlich unter der Inflationsrate.

Foto: Logos von ARD, ZDF, 3Sat, Arte (Archiv), via dts Nachrichtenagentur